EINFACH UND ROBUST
SCHNEEFREIE GEHSTEIGE UND WEGE

Speziell konzipiert für den Einsatz auf Kleintraktoren und kleinen Kommunalfahrzeugen sind Gehsteige, schmale Wege und Zufahrten sowie kleine Plätze das Einsatzgebiet der DRS-M Schneeschilder.

Anbauvarianten

  • Anbaurahmen mit Gerätedreieck Kommunal (max. 500 kg)
  • Anbaurahmen mit Höhenausgleich für kleine Rad- und Hoflader
  • Anbaurahmen mit Höhenausgleich zum Selbstanbau für kleine Rad- und Hoflader
  • Drehplatte für den Selbstanbau

Serienausstattung

  • Schild einteilig - 680mm hoch
  • DRS - Pflugscharsicherung
  • hydraulische Seitenverstellung, abgesichert durch ein Doppelschockventil
  • Höhenverstellbare Schwerlast-Laufrollen
  • Pendelausgleich - sperrbar
  • Geschraubte Schürfleiste (120x15mm) mit versenkten Schrauben aus verschleißarmen, durchgehärtetem Stahl (450 HB)
  • Anschlussschläuche kurz mit Kupplungshälften, ohne fahrzeugseitigem Anbau
Type / Breite [mm] DRS-M
1200
DRS-M
1300
DRS-M
1400
DRS-M
1500
DRS-M
1600
DRS-M
1700
DRS-M
1800
DRS-M
2000
Gewicht [kg] 165 169 173 177 181 185 189 194
Räumbreite bei max. Schrägstellung [mm] 1055 1145 1230 1315 1405 1490 1575 1750
Min. Durchfahrtsbreite bei max. Schrägstellung [mm] 1145 1235 1320 1405 1495 1580 1665 1840
Max. Breite [mm] 1220 1320 1420 1520 1620 1720 1820 2020
Schwenkwinkel [°] +/- 30° +/- 30° +/- 30° +/- 30° +/- 30° +/- 30° +/- 30° +/- 30°
Schildhöhe [mm] 680 680 680 680 680 680 680 680

 

Optional

  • Gummi-Gewebeleiste GU 120 / 30
  • 2 Zusatzleitungen für Anschluss an Heckhydraulik
  • hydraulische Horizontal-Dreheinrichtung 14° links / 14° rechts
  • Warnflaggen inkl. Halterung

Optimaler Schutz Durch Doppel-Rollen-System

Das Schneeschild wird durch die Rückzugfedern in der Arbeitsstellung gehalten.
Trifft das Schild auf ein kleines Hindernis weicht es entsprechend der vorgegebenen Bahn nach oben und nur leicht nach rückwärts aus.
Bei einem größeren Hindernis weicht das Schild nach oben und vollständig nach rückwärts aus. Danach bewegt es sich sofort in die Räumstellung zurück.
Das Trägerfahrzeug muss nicht angehalten werden.